bookmark_borderEin Innovationsfonds für Schulentwicklung

Es ist eine Frage, die mich seit geraumer Zeit umtreibt. In einer sich radikal wandelnden Gesellschaft bewegt sich die (Kultus-)Bürokratie wie in schwerer Tanker. Egal, wie agil Schulen und andere Bildungsinstitutionen reagieren wollen, der Rahmen, in dem sie sich bewegen, ist alles andere als agil gestaltet und so nicht nur unflexibel, sondern auch (zu) langsam für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts.

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Schule könnte schneller auf gesellschaftliche Herausforderungen reagieren

Inhaltliche und formale Vorgaben gleichzeitig

Die Vorgaben der Kultusbürokratie sind immer noch sehr eng; im Rahmen der Kompetenzorientierung hätte sich die Chance ergeben, Inhalte und Umsetzungsvarianten flexibler zu gestalten und stärker vom Output her zu kontrollieren. Bisher hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Ein Beispiel: Die KMK legt für das Abitur gemeinsame Standards und Inhalte fest und entwickelt sogar einen gemeinsamen Aufgabenpool, gleichzeitig wird immer noch die Form kontrolliert (z. B. müssen es 2 Jahre Kursstufe sein, nicht mehr, aber auch nicht weniger).

Wie öffnet man ein solches System? 

Die Lösung könnte ein Innovationsfonds sein, bzw. besser noch: mehrere. Denn ein System, das sich mit dem Lernen beschäftigt, muss selbst ein lernendes System sein wollen. Dies gelingt durch die Ermöglichung von Schulversuchen (auch auf KMK-Ebene) und auch auf Landesebene – die Expertise vor Ort wird genutzt und multipliziert. Auch das Scheitern gehört dazu und kann weiterhelfen. Natürlich gibt es Schulversuche bereits, allerdings finden diese nur in sehr begrenztem Rahmen statt und sind stark reglementiert. Auf KMK-Ebene finden praktisch keine Anträge statt, weil sich die Bundesländer dadurch exponieren und sich im föderalen Kuhhandel Nachteile einhandeln. Ein Innovationsfonds könnte die Ebene unter dem Schulversuch gestalten helfen.

Skizze eines Innovationsfonds

  • Das Kultusministerium stellt einen bestimmten Betrag bereit und ermöglicht Schulen, sich für den Fonds zu bewerben.
  • Zugelassen sind ausschließlich pädagogisch-didaktische Innovationsversuche. Die Erweiterung oder Aktualisierung der Ausstattung o.ä. ist damit ausgeschlossen.
  • Der Betrag ist zu 2/3 von den Schulen frei zu verwenden für zeitliche Ressourcen, Hospitationen (im Ausland), Tagungen, Austausch mit anderen Schulen etc.
  • 1/3 des Betrages ist gebunden an die obligatorische Multiplikation der Idee, und zwar als Fortbildung für interessierte Schulen. So entsteht nicht nur Expertise vor Ort, sondern ein echtes Bottom-up-System zur Innovation.

Kritik

Natürlich kann man kritisieren, dass Schulen, die organisatorisch und personell besser aufgestellt sind, auf diese Weise wieder schneller an Ressourcen kommen und sich Ungleichheit verstärkt. Andererseits ist es eine Frage der Förderkriterien, genau diese benachteiligten Schulen im Blick zu haben. Es geht nicht um Eliteschulen, es geht nicht um Leuchttürme, sondern um ein Lernen des Systems. Dadurch muss der Austausch der Schulen einen Raum bekommen.

Diesen Raum füllen bisher Initiativen wie Blick über den Zaun, Innovationslabore der Deutschen Schulakademie (Robert-Bosch-Stiftung) oder Schulen im Aufbruch. Und sie tun das nicht schlecht. Was fehlt, ist die Durchsetzungskraft der Ideen – und da braucht es dringend die Anbindung an, nein mehr, die Unterstützung der Kultusministerien bzw. der KMK.

bookmark_border(Eine) Diktatur des Datenschutzes

… herrscht im Bildungssystem, schrieb ich hier für das Deutsche Schulportal.

Ich freue mich schon auf Juristen, die mir vorwerfen, dass ich ein Grundrecht in Frage stelle. Das tue ich nicht, aber ich fordere eine Debatte über die Gewichtung von konfligierenden Grundrechten – hier: Datenschutz und Bildung.

Eine kleine Präzisierung: In der Einführung wirkt es so, als sei die Europäische Datenschutzgrundverordnung das Problem. M.E. löst diese viele Unklarheiten. Nun ist es an den Bundesländern, endlich den Schulen ein Arbeiten im digitalen Zeitalter zu ermöglichen, indem Datenschutz klar geregelt ist und Spielräume zum Arbeiten lässt. Dazu zählt auch, sich um Verträge mit Anbietern zu kümmern und dies nicht einzelnen Schulen aufzubürden.